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Urkunden- und Zeugnisübersetzungen mit Beglaubigung
Egal, ob es sich um ein Abiturzeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Empfehlungsschreiben oder eine Geburtsurkunde handelt: Bei manchen Dokumenten bedarf es laut Gesetz einer beglaubigten Übersetzung.
Ich übersetze für Sie alle Arten von Zeugnissen und Urkunden rasch und zuverlässig und versuche dabei, auch ein korrektes sowie optisch ansprechendes Ergebnis zu liefern. Für die gängigsten Arten von Dokumenten (polizeiliches Führungszeugnis, Abiturzeugnis usw.) kann ich Ihnen direkt am Telefon einen Festpreis sowie die genaue Bearbeitungsdauer nennen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Als öffentlich bestellter und gerichtlich beeidigter Übersetzer besitze ich einen in Bayern ausgestellten Beglaubigungsstempel, mit dem bestätigt werden kann, dass die entsprechende Übersetzung als Urkunde nach deutschem Recht Bestand hat, sofern sie mit dem Originaldokument vorgelegt wird. Gerade deutsche Behörden setzen bei „offiziellen“ internationalen Dokumenten und Urkunden voraus, dass diese als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.
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